Mit dieser Fahrerlaubnis darfst du fahren:
Leichtkrafträder bis 125 ccm und bis zu 11 kW , Verhältnis Leistung/Leermasse maximal 0,1 kW/kg
(eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80km/h bbH, für Fahrer unter 18 Jahren, besteht seit 19.01.2013 nicht mehr !)
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, Leistung maximal 15
kW außerdem Fahrzeuge der Klasse AM und Mofa
Du benötigst für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Sonstiges:
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:
1 x Büffeln für 3 x Fahrspass:
Nach 2 Jahren haben Sie die Möglichkeit zum Aufstieg auf Klasse A2. Das bedeutet Sie müssen nur eine praktische Prüfung ablegen. Sonderfahrten sind nicht erforderlich.
Info: Die gesamte Schutzkleidung (Motorradschuhe, Motorradhose, Motorradjacke, Helm, Handschuhe, Rückenprotektor) müssen vom Schüler mitgebracht werden!
Mit dieser Fahrerlaubnis darfst du fahren:
Du benötigst für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben!
Wenn kein zweijähriger Vorbesitz der Klasse A1, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten:
Sonstiges:
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich. Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.
Info: Die gesamte Schutzkleidung (Motorradschuhe, Motorradhose, Motorradjacke, Helm, Handschuhe, Rückenprotektor) müssen vom Schüler mitgebracht werden!
Mit dieser Fahrerlaubnis darfst du fahren:
Du benötigst für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
Wenn kein zweijähriger Vorbesitz der Klasse A2 oder wenn man von A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen will, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten:
Sonstiges:
Das Mindestalter beträgt 24 Jahre bzw 20 Jahre bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2. (21 Jahre zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit mehr als 15 kW). Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Info: Die gesamte Schutzkleidung (Motorradschuhe, Motorradhose, Motorradjacke, Helm, Handschuhe, Rückenprotektor) müssen vom Schüler mitgebracht werden!
Mit dieser Fahrerlaubnis darfst du fahren:
zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor mit bis zu 50 ccm bei Verbrennungsmotor, bis zu 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotor
Du benötigst für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Sonstiges:
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten (Pflichtstunden) gibt es nicht.
Info: Die gesamte Schutzkleidung (Motorradschuhe, Motorradhose, Motorradjacke, Helm, Handschuhe, Rückenprotektor) müssen vom Schüler mitgebracht werden!
Mit dieser Fahrerlaubnis darfst du fahren:
Du benötigst für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Sonstiges:
Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.
Info: Die gesamte Schutzkleidung (Motorradschuhe, Motorradhose, Motorradjacke, Helm, Handschuhe, Rückenprotektor) müssen vom Schüler mitgebracht werden!