Auto Führerschein B

Mit dieser Fahrerlaubnis darfst du fahren:

  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (z.G.) mit maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 t z.G. mit Anhänger von bis zu 750kg z.G.
  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 t z.G. mit Anhänger über 750 kg z.G., wenn z.G Anhänger + z.G. PKW maximal 3,5 t beträgt
  • außerdem Fahrzeuge der Klasse L, AM

Du  benötigst für das Landratsamt folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis
  • 1 biometrisches Passbild
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über einen „Erste-Hilfe-Kurs“ mit mind. 9 Unterrichtseinheiten

Sonstiges:

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre bei „begleitetem Fahren“). Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:

  • 5 x 45 min Überlandfahrt
  • 4 x 45 min Autobahnfahrt
  • 3 x 45 min Nachtfahrt


Auto Führerschein B96

Mit dieser Fahrerlaubnis darfst du fahren:

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t z.G. mit Anhänger über 750 kg z.G., wenn z.G Anhänger + z.G. PKW maximal 4,25 t beträgt

Du benötigst für das Landratsamt folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis
  • 1 biometrisches Passbild

Sonstiges:

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre bei „begleitetem Fahren“).

Eine praktische Prüfung findet nicht statt!


Auto Führerschein BE

Mit dieser Fahrerlaubnis darfst du fahren:

  • Kombination aus Fahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 kg z.G.
  • Anhänger bis 3,5 t z.G.
  • Kombination die nicht unter Klasse B oder B96 fällt

Du benötigst für das Landratsamt folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis
  • 1 biometrisches Passbild
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über einen „Erste-Hilfe-Kurs“ mit mind. 9 Unterrichtseinheiten

Sonstiges:

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre bei „begleitetem Fahren“). Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich. Vorbesitz der Klasse B notwendig.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:

  • 3 x 45 min Überlandfahrt
  • 1 x 45 min Autobahnfahrt
  • 1 x 45 min Nachtfahrt


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