Mit dieser Fahrerlaubnis darfst du fahren:
Du benötigst für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Sonstiges:
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre bei „begleitetem Fahren“). Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:
Mit dieser Fahrerlaubnis darfst du fahren:
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t z.G. mit Anhänger über 750 kg z.G., wenn z.G Anhänger + z.G. PKW maximal 4,25 t beträgt
Du benötigst für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Sonstiges:
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre bei „begleitetem Fahren“).
Eine praktische Prüfung findet nicht statt!
Mit dieser Fahrerlaubnis darfst du fahren:
Du benötigst für das Landratsamt folgende Unterlagen:
Sonstiges:
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre bei „begleitetem Fahren“). Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich. Vorbesitz der Klasse B notwendig.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind: